Die Liste mit den Daten der Schweizer Bank sorgt für heftige Diskussionen. Jeder hat seine Meinung. TED Umfragen werden gemacht, bei denen 88 Prozent der Bürger dafür stimmen, dass der Datendieb seine Millionen doch bekommen soll. Schließlich stehen 2,5 Millionen einem Gewinn von 100 Millionen und mehr gegenüber. Doch reicht diese Einnahme für den deutschen Fiskus, dem Dieb einen Freibrief auszustellen? Wie weit geht die Loyalität gegenüber ehrlichen Bürgern und auch Bankkunden, wenn hier jeder machen kann, was er will, solange er dem Staat nutzt?
In ähnlicher Weise kennt man ja das Vorgehen aus der Kronzeugenregelung. Manch ein Straftäter, der seine Mittäter oder andere Verbrecher „verpfeift“, geht selbst straffrei aus oder bekommt zumindest nur eine ganz milde Strafe. Die Behörden haben aber immer einen Nutzen, wenn sie, nur als Beispiel, einen Drogendealer laufen lassen, weil er seine Hintermänner und großen Bosse verraten hat. Das Zeugenschutzprogramm greift hier auch manchmal. Der Zeuge, selbst Krimineller nach dem Gesetz, bekommt für seine Aussage eine neue Identität, ein neues Leben. Zum Schutz vor denen, die er ans Messer geliefert hat wird ihm meist auch Straffreiheit gewährt.
Nun ist da ein Mensch, der eine kriminelle Handlung, den Datenklau, auf sein Gewissen geladen hat. Im Endeffekt macht er nichts anderes, als die deutsche Regierung zu erpressen. Geld gegen Liste. Ein wenig frech ist das Ganze schon, denn statt selbst seine Strafe zu erhalten, sieht alles so aus, als würden Bundeskanzlerin und Co. auf sein „Angebot“ eingehen. Bedeutet dies nun, dass jeder, der durch eine kriminelle Handlung von Nutzen sein könnte, auch so etwas, wie Narrenfreiheit bekommt? Nicht umsonst warnt die Schweiz vor Nachahmern, die den eventuell erteilten Freibrief für sich nutzen könnten. Mit 2,5 Millionen lässt es sich eine Zeit sehr gut leben. Und dann kopiert man wieder eine Liste?
